Diabetologie
Seit 2003 gibt es [...] in [...] deutschen Bundesländern (z. B. Bayern, Nordrhein-Westfalen) vertragliche Vereinbarungen zwischen den Krankenkassen und Kassenärztlichen Vereinigungen, die zum Ziel haben, formale Kriterien für Diabetesspezialisten zu definieren. Beispielsweise können sich niedergelassene Ärzte in Bayern zum diabetologisch qualifizierten Hausarzt fortbilden, und zwar über die bisherige DDG-Ausbildung plus weitere 33 Stunden Fortbildungskurse. Sie können dann die Bezeichnung öffentlich führen [...].
Die 2003 novellierte Muster-Weiterbildungsordnung enthält außerdem eine Zusatzbezeichnung „Diabetologie“. Ärzte, die mindestens eineinhalb Jahre überwiegend in der Diabetologie tätig waren und eine Prüfung vor der Ärztekammer absolvieren, dürfen sie führen. Im Oktober 2005 hatten jedoch noch nicht alle Bundesländer die Regelung in ihre Weiterbildungsordnungen übernommen.
Leistungsspektrum
- Diagnostik und Therapie aller Typen des Diabetes mellitus (Typ 1, Typ 2, Typ 3, Typ 4)
- Diabetes mellitus und Schwangerschaft
- Diabetisches Fußsyndrom
- Alle Therapieformen inklusive Insulinpumpentherapie, Diagnostik und Therapie hinsichtlich diabetischer Begleit- bzw. Folgeschäden (Kooperation mit entsprechenden Fachärzten wie z.B. Kardiologen, Angiologen, Ophthalmologen, Neurologen, Nephrologen, Gefäßchirurgen)
- Durchführung aller Diabetesschulungen, Hypertonieschulung, Fußschulung Hypoglykämiewahrnehmungstraining (BGAT)
- Ernährungsberatung
- Innere Medizin
Durchführung einer Diabetesschulung
- mit und ohne Insulin
- intensivierte Insulintherapie
- Pumpenschulung
- Hypoglykämiewahrnehmungstraining (BG und HYPOS)
- Hypertonieschulung
Ernährungsberatung im Rahmen der Diabetologie
- Fettstoffwechsel
- BE-Beratung
- Gewichtsreduktion
- Ernährung in der Schwangerschaft
Assistenzberufe Diabetologie
Diabetesberater/in
Die/der Diabetesberater/in betreut, berät, schult und begleitet an Diabetes mellitus erkrankte Menschen aller Altersstufen unter Berücksichtigung ihrer körperlichen, sozialen, kulturellen, geistigen und seelischen Bedürfnisse. Voraussetzung ist eine abgeschlossene Ausbildung in bestimmten Berufen (Gesundheits-/Krankenpfleger/in, Kinderkrankenpflegerin, Altenpfleger/in, Podologin/Podologe, Diätassistentin/Diätassistent, Dipl. Oecotrophologin FH/ Oecotrophologe FH Arzthelfer/innen oder MTA in Verbindung mit der Berechtigung, die Bezeichnung Diabetesassistent/in DDG oder KV führen zu dürfen). Zusätzlich muss der Nachweis einer einjährigen Tätigkeit in der Betreuung von Patienten mit Diabetes mellitus unter Aufsicht eines Diabetologen vorliegen; in der praktischen Tätigkeit müssen Therapie- und Trainingsprogramme durchführt werden. [...]
Diabetesassistent/in
Die/der Diabetesassistent/in schult und berät Patienten mit Diabetes mellitus Typ 2 in einem Team zusammen mit einem Arzt und unterstützt dessen Tätigkeit in der Betreuung von Patienten mit Typ 1-Diabetes. Voraussetzung für die Weiterbildung ist eine abgeschlossene Ausbildung zur Arzthelferin, Altenpflegerin oder Krankenpflegehelferin, aber auch andere medizinische Fachberufe sind als gültige Voraussetzung anerkannt.
